Schlossfreunde: 25.06.2003 (Pressemitteilung)

SCHLOSSFREUNDE: Teileigentum sichern !

Wie der Presse zu entnehmen, ist die Aufteilung des Schlosses in selbständige Eigentumseinheiten so weit gediehen, dass die für die öffentlichen Belange wichtigen Teile - die "Sahnestücke" - im Einvernehmen mit der Stadt herausgeteilt werden können.

Bekanntlich hatten zwei Gründungsmitglieder der Schlossfreunde diese Lösungsmöglichkeit bereits vor zwei Jahren öffentlich empfohlen (offener Brief vom 11.07.2001 ).

Die SCHLOSSFREUNDE sehen in dieser eigentumsrechtlichen Aufteilung die ideale Gestaltung, die insbesondere der Stadt ausschließlich Vorteile bietet:

  • sie kann mit dem Teilerwerb die Belange der Stadt und ihrer Bürger ( Räume, Nutzung des Schlosshofes und des Schlossparks ) sichern, ohne gleich das ganze Schloss erwerben zu müssen,
  • die zu bildenden Eigentumseinheiten sind im Bauwerk klar abgegrenzt und rechtlich selbständig: wie einzelne Grundstücke können sie jeweils einzeln veräußert und belastet werden; wenn zum Beispiel der Eigentümer einer Einheit seinen Anteil nicht halten kann, würde nur diese Eigentumseinheit versteigert, alle anderen wären hiervon unberührt;
  • jeder Eigentümer hat seine Eigentumseinheit "in der Hand" und ist nicht an einer Gesellschaft beteiligt, der das Ganze gehört; er haftet nur entsprechend seinem Teil;
  • im gleichen Zuge mitgelöst werden könnten die Probleme betreffend Stellplätze, Schlosswiese;
  • die öffentliche Förderung könnte erhalten werden; so dass weiterhin etwa 65 % der Kosten erforderlicher Baumaßnahmen als "Geschenke" des Denkmalschutzes den Eigentümern zu Gute kämen ( so wichtig ist das Schloss denen, die wirklich etwas davon verstehen und sogar noch Geld dafür geben ! )

Diese einmalige Chance, das historische Erbe zu sichern und für die Stadt und ihre Bürger dauerhaft und rechtssicher nutzbar zu machen, darf sich die Stadt nach Auffassung der SCHLOSSFREUNDE keinesfalls entgehen lassen.

Sie erlauben sich hierbei die weitere Empfehlung an die Stadt, sich das Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle auch an den anderen Eigentumseinheiten zu sichern; das verpflichtet die Stadt zu nichts, gibt ihr aber die Möglichkeit, bei jedem Verkauf einer anderen Eigentumseinheit, in den Kaufvertrag "einzusteigen"; so könnte die Stadt im Laufe der Zeit je nach Finanzlage und Interesse auch andere Teile erwerben, die ihr heute noch nicht wichtig sind, aber in Zukunft interessant werden könnten.

Soweit bekannt, besteht ohnehin breiter, jedenfalls stillschweigender, Konsens, sich mit etwa 1/4 am Schloss zu beteiligen. Die Beschlusslage sollte dieser neuen Entwicklung angepasst werden: der Beschluss vom 02.08.2001 wäre als überholt durch einen neuen Beschluss zu ersetzen, der es der Stadt ermöglicht, den für sie wichtigen Teil zu erwerben.

Der Kauf einer Eigentumseinheit durch die Stadt hätte sicher eine nicht zu unterschätzende Signal- und Magnetwirkung auf andere Interessenten. Allein hierdurch erhielte das Stadtmarketing Auftrieb.

Die Stadt sollte mit dem Schloss - dem Juwel ihres historischen Erbes - endlich einmal positive Schlagzeilen schreiben !

Das wünschen die SCHLOSSFREUNDE ihrer Heimatstadt !


Mit schlossfreundlichen Grüßen

Schlossfreunde Babenhausen e. V.
Uwe Friedrich, 1. Vorsitzender

SCHLOSSFREUNDE BABENHAUSEN e. V.
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