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Offener Brief an den Magistrat der Stadt Babenhausen |
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SCHLOSSFREUNDE BABENHAUSEN e.V. 64832 Babenhausen/H. Südring 29 TEL 06073/7272-11, FAX-15, eMail:schlossfreunde@arcor.de www.b-netz.de/schlossfreunde Magistrat der
Stadt Babenhausen Datum: 12.02.2002 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Herren ! In der Erwägung, dass die Stadt Babenhausen die Verantwortung für ihr kulturelles und geschichtliches Erbe trägt, und auch dafür, dieses für unsere Stadt bestmöglich nutzbar zu machen, erlauben wir uns, den Antrag, hilfsweise die Anregung, an den Magistrat zu richten : Die Stadt Babenhausen möge in Umsetzung des einstimmigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 02.August 2001 nunmehr umgehend die erforderlichen Gesellschaften zum Erwerb des Schlosses errichten: 1. GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin und 2. Kommanditgesellschaft ( GmbH & Co KG ). Dies ist erforderlich, um den Erwerb des Schlosses und die im Beschluss vorgesehene Weiterveräußerung zu ermöglichen. Entwürfe der Gesellschaftsverträge der Fa. Schüllermann und Partner GmbH liegen der Stadt mit Bearbeitungsstand bereits vom 20. August 2001 vor betreffend: 1. "Stadtentwicklung Babenhausen GmbH" als persönlich haftende Gesellschafterin der 2. "Schloss Babenhausen GmbH & Co KG". Die GmbH soll hiernach mit dem Mindeststammkapital von EUR 25.000 ausgestattet werden, die Kommanditgesellschaft mit einem Kapitalanteil von EUR 1,9 Mio. Der Entwurf des GmbH-Vertrages besteht aus 9 Seiten mit 16 §§, derjenige des KG-Vertrages besteht aus 18 Seiten mit 20 §§ nebst 2 Anlagen ( Zeichnungsauftrag und Handelsregistervollmacht). Einzelheiten der Vertragsentwürfe sollten kürzestfristig in den Entscheidungsgremien beraten werden. Dankenswerterweise hatte Herr Bürgermeister Lambert umgehend nach dem Beschluss vom 02. August 2001 die Fa. Schüllermann und Partner GmbH, Dreieich, mit der Erstellung der Entwürfe beauftragt. Deren Geschäftsführer, Herr Rechtsanwalt Gunter Anders, hatte vor Erstellung der Entwürfe den Unterzeichner angerufen und mit ihm ein kollegiales Rechtsgespräch zum groben Konzept der Verträge geführt. Die Kosten dieser Entwürfe muß die Stadt ohnehin tragen. Der Nachtragshaushalt für 2001 ist ohne Beanstandung genehmigt, der Haushalt für 2002 ist beschlossen. Der Widerspruch des Bürgermeisters gegen den Beschluss vom 02. August 2001 ist gemäß gegebenem Versprechen zurückgenommen. Erlauben Sie bei dieser Gelegenheit
folgenden Hinweis: Die hessischen Gemeinden sind durchschnittlich mit EUR 1.420,63 pro Kopf verschuldet; unsere Stadt liegt bei knapp 27 % hiervon. Die Bürger unserer Stadt können froh sein, dass Frau Wolpert nicht schon lange das getan hat, was sie bei Verfolgung rein wirtschaftlicher Zielsetzung von Anfang an hätte tun können: das Schloss auf dem größten denkbaren, also dem globalen Markt, anzubieten. Aus verschiedenen Gesprächen haben die SCHLOSSFREUNDE den Eindruck gewonnen, dass Frau Wolpert und ihre Söhne mit ihren bisherigen Verhandlungen auch der 20-jährigen Bindung der Familie an Babenhausen gerecht werden wollten. Angesichts der Vorgänge der letzten Monate in Babenhausen kann es der Verkäuferin nicht verübelt werden, wenn sie sich nunmehr gemäß der allen Stadtverordneten am 24. Januar 2002 von ihrem Anwalt zugegangenen schriftlichen Mitteilung mit Ablauf des 28.02.2002 an einen international spezialisierten Hamburger Immobilienmakler zu wenden beabsichtigt. Man kann sich ohne übertriebene Phantasie leicht vorstellen, in wessen Hände dann das Schloss schnell geraten kann. Die von den SCHLOSSFREUNDEN organisierte Podiumsveranstaltung vom 28.01.2002 hat das großte Interesse der Bürger am Schloss bestätigt. Herr Architekt Rau als langjähriger Sachkenner hat die Bedeutung des Schlosses für Geschichte und Zukunft unserer Stadt Aberzeugend dargelegt. Wir appellieren nachdrücklich an die Verantwortlichen der Stadt: Schnelles und entschlossenes Handeln erscheint geboten, um die ernsthaft drohende Gefahr abzuwenden, dass das Babenhäuser Schloss in falsche Hände gerät, und die berechtigten Interessen der Stadt möglicherweise auf alle Zeiten vergeben sind. Die Stadtverordnetenversammlung hatte bekanntlich am 02.08.2001 einstimmig beschlossen:
Dieser einstimmige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.08.2001 ist vom Magistrat nunmehr umgehend zu vollziehen, § 66 Absatz 1, Satz 2, Ziffer 2 der Hessischen Gemeindeordnung. Da wir meinen, die Babenhäuser Bevölkerung habe Interesse, wenn nicht Anspruch, dieses Schreiben im vollen Wortlaut zu kennen, haben wir uns erlaubt, diesen Brief der Presse zur Veröffentlichung zu übergeben. Mit schlossfreundlichen Grüßen SCHLOSSFREUNDE BABENHAUSEN e.V. Uwe Friedrich, 1. Vorsitzender
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